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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: 1. September 2026

Pseudonymisierte Demo-Angaben — öffentlich werden vorerst keine echten Firmendaten angezeigt. Für Go-Live SITE_LEGAL_LIVE=true setzen (siehe docs/GO-LIVE.md).

Präambel

Dieser AVV ergänzt den Nutzungsvertrag über RDYX zwischen dem Mandanten („Verantwortlicher“) und Beispiel GmbH („Auftragsverarbeiter“). Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO und konkretisiert die Pflichten aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

§ 1 Parteien und Ansprechpartner

Auftragsverarbeiter

Beispiel GmbH
Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
E-Mail: kontakt@example.invalid
Telefon: +49 301 234 5678

Geschäftsführer: Erika Musterfrau
Datenschutzanfragen: datenschutz@example.invalid

Verantwortlicher

Der Mandant, der RDYX nutzt und diesen AVV im Dashboard unter Datenschutz akzeptiert. Verantwortlicher ist für seine Endkundendaten allein verantwortlich.

§ 2 Gegenstand, Dauer und Art der Verarbeitung

Verarbeitung im Rahmen der SaaS-Bereitstellung: Buchungs-, Reservierungs- und Kundendaten, die Endkunden über Buchungsseiten oder Widgets übermitteln.

Art: Erheben, Speichern, Organisieren, Abfragen, Übermittlung, Löschung.
Dauer: Laufzeit des Nutzungsvertrags; danach Löschung gemäß § 10.

§ 3 Kategorien betroffener Personen und Daten

  • Personen: Endkunden des Verantwortlichen
  • Daten: Name, E-Mail, Telefon (optional), Buchungs-/Termindaten, Zahlungsstatus, Einwilligungen, Nachrichteninhalte

§ 4 Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen — insbesondere durch Nutzung der Plattform, Dashboard-Einstellungen und diese AVV-/AGB-Bestimmungen. Weisungen können schriftlich (E-Mail an datenschutz@example.invalid) ergänzt werden. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen, wenn eine Weisung gegen DSGVO oder andere Datenschutzvorschriften verstößt.

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters (Art. 28 Abs. 3 DSGVO)

  • Vertraulichkeit aller zur Verarbeitung befugten Personen
  • Umsetzung geeigneter TOMs (§ 8)
  • Unterstützung bei Betroffenenanfragen (Art. 15–22 DSGVO) im Rahmen des Auftrags
  • Meldung von Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit Informationen gemäß Art. 33 DSGVO
  • Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen, soweit erforderlich
  • Löschung oder Rückgabe nach Vertragsende (§ 10)
  • Nachweis der Einhaltung — Auskunft und Inspektionen nach § 9

§ 6 Pflichten des Verantwortlichen

  • Rechtmäßige Verarbeitung gegenüber Endkunden sicherstellen
  • Eigene Datenschutzerklärung auf der Buchungsseite verlinken
  • Erforderliche Einwilligungen einholen (z. B. Marketing)
  • Weisungen nur im Rahmen von Recht und Vertrag erteilen
  • AVV vor Verarbeitung von Endkundendaten akzeptieren

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung für folgende Unterauftragsverarbeiter:

  • Stripe Payments Europe, Ltd. — Zahlungsabwicklung (Irland; ggf. USA mit SCCs)
  • Hosting-Infrastruktur — Serverbetrieb (https://rdyx.cloud)
  • SMTP-Dienstleister — transaktionale E-Mails, sofern konfiguriert

Änderungen werden mit mindestens 30 Tagen Vorlauf mitgeteilt; Widerspruch mit berechtigtem Grund möglich. Es gelten Art. 28 Abs. 2–4 DSGVO.

§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

  • TLS-Verschlüsselung (HTTPS) für Datenübertragung
  • Passwort-Hashing für Benutzerkonten
  • Rollenbasierte Zugriffskontrolle (Super-Admin, Mandanten-Admin, Staff)
  • Mandantenisolation im Multi-Tenant-System
  • Audit-Logging sicherheitsrelevanter Aktionen
  • Regelmäßige Backups und Wiederherstellungskonzept
  • Authentifizierung für Cron- und Webhook-Endpunkte in Production
  • Physische und logische Trennung von Produktions- und Testumgebungen

§ 9 Kontrollrechte

Der Verantwortliche kann die Einhaltung dieses AVV durch Auskunft und — nach vorheriger Ankündigung — Inspektionen prüfen. Der Auftragsverarbeiter stellt erforderliche Informationen bereit und kann auf Zertifizierungen oder Audits verweisen, soweit diese die Prüfung abdecken.

§ 10 Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende löscht der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Verantwortliche kann vorher einen vollständigen Export über das Dashboard durchführen. Auf Anfrage bestätigt der Auftragsverarbeiter die Löschung schriftlich.

§ 11 Haftung

Haftung nach AGB und gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche betroffener Personen gegen den Verantwortlichen bleiben unberührt; der Auftragsverarbeiter unterstützt im Rahmen dieses AVV.

§ 12 Annahme und Dokumentation

Annahme im Dashboard unter Datenschutz → AVV akzeptieren. Zeitstempel und Benutzer werden protokolliert. Mit Annahme kommt dieser Vertrag zwischen Mandant und Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, Deutschland, zustande.

§ 13 Änderungen und Schlussbestimmungen

Änderungen werden mit angemessener Frist mitgeteilt. Es gilt deutsches Recht. Ergänzend: Datenschutzerklärung, Impressum.